Geschrieben von Christian Stürmer
Am 28.11.2016 fand im Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages eine Anhörung bezüglich beabsichtigter Änderungen im Conterganstiftungsrecht statt
Zum Gesetzentwurf eines Vierten Conterganstiftungsänderungsgesetzes:
Hierzu war auch der Bundesvorsitzende des Contergannetzwerkes Deutschland e.V. als Sachverständiger eingeladen.
Dazu die ausführliche Sachverständigenexpertise von Christian Stürmer:
http://www.contergannetzwerk.de/media/kunena/attachments/42/Expertise_Stuemer_Anhoerung_28-11-16.pdf