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THEMA: Frankfurter Allgemeine Zeitung

Frankfurter Allgemeine Zeitung 04 Feb 2013 21:52 #25412

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www.faz.net/aktuell/feuilleton/anhoerung...rsorge-12049869.html

ohl selten hatte eine Sachverständigenanhörung in einem Bundestagsausschuss so große Resonanz: Der Familienausschuss musste in den Sitzungsaal der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wechseln, um Platz für die mehr als 240 Menschen mit Conterganschäden zu schaffen, die als aktive Zuhörer in eigener Sache zu der zweistündigen Anhörung gekommen waren. Auch wenn die Bundestagsverwaltung vermutlich keine Katastrophe fürchtete, hatte sie sich doch veranlasst gesehen 35 Angehörige des Technischen Hilfswerkes in Nebenräumen zu platzieren. Hilfreicher waren aber wohl doch die ebenfalls engagierten Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher, die übersetzten und die Reden simultan auf zwei große Leinwände projizierten, damit auch die gehörlosen und schwerhörigen Contergangeschädigten den Stellungnahmen der Sachverständigen folgen konnten - ein Service zum Überwinden von Kommunikationsbarrieren, den sich die Betroffenen auch bei anderen Themen wünschen.

Zweihundertvierzig Menschen mit Conterganschäden, das war fast ein Zehntel aller in Deutschland noch lebenden Betroffenen, die bis vor kurzem in der Öffentlichkeit noch als „Contergankinder“ wahrgenommen wurden. Die für sie zuständige wissenschaftliche Disziplin ist aber nicht mehr die Kinderheilkunde, sondern die Gerontologie - ein rasanter, auf den tatsächlich beschleunigten Alterungsprozessen gründender Perspektivenwechsel. Vielleicht ist es kein Zufall, dass in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit mit Blick auf diese vielbeachtete Gruppe die Phase des Erwachsenendaseins übersprungen wurde - sieht man von der öffentlichen Bewunderung für einzelne Berühmtheiten wie Thomas Quasthoff ab. Kinder und Alte sind Objekte der Fürsorge, sie gelten als Menschen, um die man sich mehr sorgen muss, als dass ihnen zugetraut würde, ihr Leben selbstverantwortlich zu gestalten. Dass die Betroffenen selber diese Rolle nicht annehmen und eingreifen, war eine der herausragenden Botschaften der Anhörung am Freitag.
Brisante Ergebnisse

Deren Thema war ungewöhnlicherweise nicht, wie sonst bei Anhörungen in den Ausschüssen üblich, ein konkretes Gesetzesvorhaben, sondern der knapp dreihundert Seiten starke Bericht einer Heidelberger Forschergruppe mit dem sperrigen Titel „Wiederholt durchzuführende Befragung zu Problemen, speziellen Bedarfen und Versorgungsdefiziten von contergangeschädigten Menschen“. Wie brisant die Ergebnisse der renommierten Gerontologen sind, machte der sonst nicht gerade als freigiebig bekannte Koalitionsausschuss bemerkenswert deutlich, der, noch bevor die Studienergebnisse am Freitag im Ausschuss erörtert werden konnten, rasch und medienwirksam ankündigte, die Bundesregierung werde weitere 120 Millionen Euro für Menschen mit Conterganschädigungen bereitstellen.

Die Summe klingt beeindruckend, erinnert man sich, dass das Stiftungsvermögen der für die Entschädigungszahlungen zuständigen Conterganstiftung ursprünglich nur hundert Millionen Mark betragen hat und zuletzt 2008 um hundert Millionen Euro aufgestockt worden ist. Aber warum hat die Koalition nicht zuerst auf Basis des nun vorliegenden Berichts und in Abstimmung mit den Verbänden der Menschen mit Conterganschäden den Bedarf bestimmt, der zu decken ist - um danach dann die dafür erforderliche Summe bereitzustellen?
Großer Bedarf an Pflege- und Assistenzleistungen

Die Ergebnisse der Heidelberger Studie sind nämlich bestürzend. Contergangeschädigte leben signifikant häufiger ohne Partner, die Gruppe der Kinderlosen ist erheblich größer. Menschen mit Conterganschäden haben einen höheren Bildungsstandard als der Durchschnitt der Bevölkerung, gleichzeitig liegt der Anteil der Erwerbstätigen ungefähr um ein Viertel unter dem Wert von Menschen ohne Conterganschäden. Vor allem aber hat sich die gesundheitliche Lage der Betroffenen in den letzten Jahren aufgrund von Spät- und Folgeschäden, unter denen die Überlebenden dieses ersten großen Arzneimittelskandals in der Geschichte der Bundesrepublik leiden, gravierend verschlechtert. Überlastete Gelenke, schwere Beeinträchtigungen der Wirbelsäule und vor allem chronische Schmerzzustände steigern den Hilfe- und Unterstützungsbedarf für viele Menschen mit Conterganschäden erheblich. Damit wird auch die unabhängige Lebensperspektive derjenigen Menschen mit Conterganschäden gefährdet, die trotz aller Widrigkeiten eine stabile Lebenssituation für sich erkämpft haben.

Gerade für die Menschen, die schwerste Conterganschäden haben, wächst daher in den nächsten Jahren vor allem der Bedarf an Pflege- und Assistenzleistungen. Während aber Geschädigte ärztlicher Behandlungsfehler, Kriegsopfer oder auch Opfer vorsätzlicher Straftaten je nach konkretem Bedarf Anspruch auf Assistenz- und Pflegeleistungen haben, erhalten Contergangeschädigte außer ihrer Rente von höchstens 1152 Euro monatlich keine weiteren Leistungen von der Stiftung.
Der Verantwortung gerecht werden

Sie sind also im Bedarfsfall darauf angewiesen, dass die Sozialhilfeträger ihre hohen Assistenz- und Pflegekosten übernehmen - mit den gravierenden Folgen, die das auf die eigene Lebensplanung hat: Das eigene Einkommen und Vermögen sowie das von Angehörigen können zur Deckung der Sozialhilfekosten herangezogen werden, man selbst darf nur über Wohnraum verfügen, der sozialhilferechtlich gesehen als angemessen gilt.

Inwieweit die „bis zu 120 Millionen Euro“, über die jetzt der Koalitionsausschuss geredet hat und die im besten Fall schon ab 2013 jährlich zusätzlich gezahlt werden könnten, diesen grundlegenden Missstand ändern können, wird sich erst noch zeigen müssen. Denn selbst wenn die derzeit gezahlten Conterganrenten um ein drei- oder vierfaches erhöht werden sollten, erwarten die Heidelberger Wissenschaftler drastische Steigerungen beim Pflege- und Assistenzbedarf, aber auch für die Kosten für Heil- und Hilfsmittel und für andere behinderungsbedingte Mehraufwendungen in den nächsten Jahren, für deren Deckung auch spürbar höhere Renten nicht ausreichen werden.

Erforderlich ist also über höhere Rentenzahlungen, die auch dem Verdienstausfall und den immateriellen Schäden Rechnung tragen, hinaus ein Fonds, der je nach individuellem Bedarf die monatlich bis zu fünfstelligen Pflege- und Assistenzkosten deckt. die Ein Arzthaftungsfall, bei dem ein Neugeborenes schwergeschädigt wird, veranlasst gerade wegen dieser Kosten die Haftpflichtversicherungen zu Rückstellungen für spätere Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe - für nur einen einzigen Geschädigten.

Dass der Gesetzgeber in den siebziger Jahren die Entschädigung der Opfer von Contergan durch ein Gesetz an sich gezogen und damit auch den eigentlichen Schädiger, die Firma Grünenthal, von weiteren Forderungen entlastet hat - ein beispielloser Vorgang angesichts eines allerdings auch beispiellosen Geschehens -, sollte die Versorgung der Geschädigten sicherstellen und dem Rechtsfrieden dienen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in mehreren Entscheidungen, die von Betroffenen herbeigeführt wurden, die sich um ihre Schadensersatzansprüche geprellt sahen, auf die Seite des Gesetzgebers gestellt. Es hat in dem grundlegenden Urteil von 1976 allerdings auch verlangt, dass der Gesetzgeber, der diesen Schadensfall aus dem privatautonomen Regelungsbereich herausgenommen und zu einer staatlichen Angelegenheit gemacht hat, auch in Zukunft der übernommenen Verantwortung gerecht werden müsse.
Mehr Transparenz und Einfluss

Dass die Geschädigten mit ihrem Pflege- und Assistenzbedarf in die Sozialhilfe gedrängt werden, wird damit nicht gemeint gewesen sein. Schaut man in die Rechtsprechungsdatenbanken, findet man dort eine Vielzahl von Entscheidungen von Sozial- und Zivilgerichten, die den Versuch von Menschen mit Conterganschäden, an anderen Entschädigungssystemen als der Conterganstiftung beteiligt zu werden, zurückweisen. Die Vielzahl der Verfahren und die im Kreis der Betroffenen einhellige Empörung darüber, wie mit ihnen und ihren Ansprüchen umgegangen wird, zeigen, dass der Staat mit seinem Ziel, durch das Eintreten der Gemeinschaft Rechtsfrieden herzustellen, bislang gescheitert ist.

Das liegt auch daran, dass es dem Staat nicht gelungen ist, die Conterganstiftung selbst, die unter anderem für die Verteilung der Gelder verantwortlich ist, die aber auch nach außen eine wichtige Rolle spielt, gesetzlich so auszugestalten, dass die Betroffenen in ihr eine maßgebliche Rolle spielen. Das Conterganstiftungsgesetz, das der Ministerialbürokratie eine Mehrheit in den Stiftungsgremien sichert, schließt sogar aus, dass ein Betroffener Stiftungsratsvorsitzender werden könnte, und verhindert durch eine umfassende Schweigepflicht für alle Gremienmitglieder, dass die wenigen Vertreter der Leistungsempfänger in den Gremien ihre Basis umfassend informieren können. Hier mehr Transparenz und Einfluss für die Geschädigten zu schaffen könnte ermöglichen, dass die Stiftung auch die Vermittlungsstelle für die Kommunikation zwischen Betroffenen und der Politik wird. Eine solche Instanz ist dringend erforderlich, wenn die Geschichte der Entschädigung der Contergangeschädigten nicht als Geschichte des Scheiterns einer anspruchsvoll angelegten staatlichen Intervention enden soll.

Der Autor war als Einzelsachverständiger zu der Anhörung im Familienausschuss geladen.
Grüsse Euch

Braunauge

Frankfurter Allgemeine Zeitung 04 Feb 2013 21:59 #25414

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Bemerkenswert ist die Änderung im Text, der nun lautet:

Denn selbst wenn die derzeit gezahlten Conterganrenten um ein drei- oder vierfaches erhöht werden sollten, erwarten die Heidelberger Wissenschaftler drastische Steigerungen beim Pflege- und Assistenzbedarf, aber auch für die Kosten für Heil- und Hilfsmittel und für andere behinderungsbedingte Mehraufwendungen in den nächsten Jahren, für deren Deckung auch spürbar höhere Renten nicht ausreichen werden.


Bisher war in dem Bericht der FAZ davon ausgegangen worden, dass die Zahlung von zusätzlichen 120 Millionen auf 20 Jahre verteilt werden sollen, somit nur 270 Euro monatlich je Geschädigten gezahlt werden sollen.
Grüsse Euch

Braunauge
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Frankfurter Allgemeine Zeitung 04 Feb 2013 23:06 #25420

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War mir im FAZ Bericht auch auf gefallen.
Aber immerhin haben sie nachgebessert.
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