Es ging in dem Verfahren um 2 Bereiche:
Der erste war bereits mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts erledigt, da die Stiftung hiernach sofort die Med. Kommission umgebaut hat. Es ging insoweit bei Gericht um die Frage: darf ein Gutachter alleine entscheiden oder muss es das Gesamtgremium tun. Letzteres ist der Fall. Die Stiftung hat aber sofort reagiert und so stand das beim Bundesverwaltungsgericht nicht mehr wirklich im Streit.
Wichtiger und bedeutungsvoll, war der 2. Komplex: der Bemessungsmaßstab. Wie hoch muss es wahrscheinlich sein, dass es sich bei einer Behinderung um einen Conterganschaden handelt?
Hierzu heißt es in § 12 Abs 1 Satz 1 des Conterganstiftungsgesetzes, dass "Leistungen wegen Fehlbildungen, die mit der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate der Grünenthal GmbH, Aachen, durch die Mutter während der Schwangerschaft in Verbindung gebracht werden können (...)" erbracht werden - "können" ist hierbei das Wort, um das der Streit im Wesentlichen ging.
Wenn es nämlich 2 mögliche Ursachen für eine Behinderung gibt und davon eine Möglichkeit eine Conterganschädigung ist, lässt es die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht ausreichen, dass eine Behinderung mit einer Conterschädigung in Verbindung gebracht werden "kann". Dies halte ich ich auch für richtig, denn schließlich ist es ja möglich. Das Bundesverwaltungsgericht hat das nun gekippt und sagt, wenn es 2 gleichgewichtige Möglichkeiten als Ursache einer Behinderung gibt und eine davon ist eine Conterganschädigung, kann diese für sich genommen nicht anerkannt werden. Vielmehr muss die Conterganschädigung die wahrscheinlichere Möglichkeit sein.
Und damit sieht sich die Stiftung in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.
Die Stiftung muss nun zwar neu entscheiden. Aber deshalb, weil das Gesamtgremium der Med. Kommission die Bewertung vornehmen muss. Also alles bei 0 - alles von vorne. Streit in den nächsten Jahren. An der Ablehnung wird dies kaum etwas ändern. Ansonsten wäre die Stiftung nicht bis zum Bundesverwalungsgericht gegangen.
Schlimm nur, dass das Urteil gestern von manchen dann noch als Erfolg gefeiert und bei der Presse so dargestellt wurde....