G E T Ä U S C H T !!!
Der bisherige Bewertungsmaßstab, ob ein Conterganschaden anerkannt werden kann, wird durch das Bundesverwaltungsgericht bedauerlicherweise bestätigt!
Dieser Nachteil für die Conterganbetroffenen ging in der Bewertung der Journalisten leider unter:
Es wurde berichtet:
„Neue Hoffnung für Contergan-Opfer“
www.zdfheute.de/panorama/contergan-opfer...ungsgericht-100.html
„Neue Hoffnung für potenzielle Contergan-Opfer“
www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/co...rteil-opfer-100.html
„Wegweisendes Gerichtsurteil Neue Hoffnung für Contergan-Geschädigte“
www.sueddeutsche.de/politik/contergan-ur...3280957?reduced=true
„Ein Urteil für die Vergessenen“
www.zeit.de/gesundheit/2025-07/contergan...te-zahlungen-gericht
Die Stiftung stellt das wie folgt dar:
contergan-infoportal.de/news/bundesverwa...sgericht-bestaetigt/
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ist für uns Conterganbetroffene sehr bedauerlich:
Ich persönlich stimme der Meinung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht zu. Ich halte die Entscheidung der Vorinstanz, des Oberverwaltungsgerichts, für richtig:
Wenn es 2 mögliche Ursachen für eine Behinderung gibt und eine mögliche Ursache ist davon eine Conterganschädigung, dann kann man doch nicht sagen, dass die Behinderung nicht mit der Einnahme von Thalidomid in einen Zusammenhang gebracht werden "kann". Denn gerade das Wort "kann" drückt ja die Möglichkeit aus.
Und das Bundesverwaltungsgericht sagt hierzu, im Gegensatz zur Vorinstanz, dem Oberverwaltungsgericht, dass dann, wenn 2 mögliche Ursachen für die Behinderung bestehen, dies für einen solchen möglichen Zusammenhang nicht ausreicht. Vielmehr muss die Conterganschädigung als mögliche Ursache wahrscheinlicher sein.
Ich denke, die Journalisten meinten, dass die Entscheidung zu unseren Gunsten sei, weil die Stiftung neu entscheiden muss. Das ist aber der Fall, weil die Med. Kommission in falscher Besetzung entschieden hat.
Leider wurde über die Verpflichtung zur Neuentscheidung der Stiftung gefeiert, so dass aus dem Blick geriet, dass die substantiell wirklich wesentliche Entscheidung über den Bemessungsmaßstab unterging.
"Und ewig grüßt das Murmeltier" - vor den obersten Gerichtsinstanzen hatten wir immer schon schlechte Karten...
Ohne den Gesetzgeber 2013 wären viele von uns heute noch Sozialhilfeempfänger.
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