Christian Stürmer

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Der Vereinsrat                                 

 

 

              

 

 

Erklärung    

bezüglich Diffamierungen contergangeschädigter Menschen durch die (Mit-) Betroffenenvertreterin der Contergangeschädigten im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen, Frau Bettina E.–

Aufforderung zu adäquaten Konsequenzen!

 

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Als Verband von Conterganopfern protestieren wir dagegen, dass die gewählte (Mit-) Betroffenenvertreterin der Contergangeschädigten, Frau Bettina E., ehrverletzende und diffamierende Dossiers über einzelne Conterganopfer verfasst, bzw. diese per Emails versandt hat:

 

Hierbei handelt es sich um ein siebenseitiges Word-Dokument mit dem Namen „Fragen Publikum Lex Brasilien-1“, welches Frau E. - in Vorbereitung auf eine öffentliche Videokonferenz-Diskussion mit zwei Fachpolitikern zum Thema „Contergan“ – erstellte.

 

In dieses, per Mail versandte Schreiben hat Frau Bettina E. Dossiers und großteils völlig inakzeptable, beleidigende Bewertungen über einzelne Contergangeschädigte aufgenommen.

 


Hierzu einige Beispiele:

1. Beispiel:

 

So führt Bettina E. in ihrem vorgenannten Dokument zu einer von ihr mit Vor- und Familiennamen benannten Contergangeschädigten u.a. aus, dass sie den Eindruck habe, dass diese Person „leicht geistig behindert“ sei, sie habe „jedenfalls die Art, wie sie für Trisomie 21 typisch“ sei.

 

Als die contergangeschädigte Betroffene davon erfuhr, war sie erschüttert und zutiefst verletzt, geradezu den Tränen nahe. Dies insbesondere, weil sie, wie sie mitteilte, mit Bettina E.„ außer einer Begrüßung im Vorbeilaufen, keinerlei Gespräche“ geführt habe.

Dieser Vorgang ist umso unerhörter, da die „Betroffenenvertreterin“ Bettina E. Ärztin ist. Erschwerend kommt hinzu, dass sie im Bereich der Psychotherapie tätig ist und damit die medizinischen Einschätzungen einen gravierenderen, wissenschaftlichen Stellenwert erhalten.

Selbst wenn sie diese „Verdachtsdiagnose“ gewonnen hätte, was wir sehr bezweifeln, so halten wir diesen Vorgang nicht nur als menschlich verwerflich, sondern rechtswidrig, insbesondere gegen Amtsplichten als Betroffenenvertreterin und die ärztlichen Standesregeln verstoßend.



2. Beispiel

 

Eine andere namentlich genannte Conterganbetroffene sei „fanatisch“ und gehöre „zum härtesten Kern unserer Ultras.


Insofern ist beachtlich, dass die entsprechende Contergangeschädigte ausführt, dass sie Bettina E. nur einmal getroffen habe.


Wie es möglich ist. dass Bettina E., die Betroffene in einen geradezu extremistischen Bereich hineinsuggeriert, obwohl sie die Betroffene nach deren Auskunft gar nicht näher kennt, ist und bleibt unerfindlich.

 


3. Beispiel

 

Weiterhin behauptet Bettina E. in dem Papier, dass eine (von ihr auch namentlich genannte) Mitbetroffene einen (gleichfalls namentlich genannten) Bundestagsabgeordneten „massiv genervt“ habe, der sie dann „harsch kritisiert“ habe. Bei dieser Contergangeschädigten hielt es Frau E. zudem in ihrem Papier als erwähnenswert, dass diese Geschädigte eine Emailadresse mit dem Begriff „Pferde“ habe, wobei diese unverständliche Bemerkung, im Kontext mit den sonstigen Äußerungen zu dieser Geschädigten, sicherlich auch diskreditierend gemeint sein dürfte.


Insgesamt empfinden wir solche Machenschaften von Frau Bettina E. als diskriminierend, beleidigend und spizelartig.


Methoden, mit denen sich eine Betroffenenvertreterin in dieser Art und Weise über die von ihr vertretenen Mitgeschädigten stellt, sind überdies schlicht unerträglich!

Das besagte Dokument enthält überdies Einordnungen verschiedener Contergangeschädigter, wie diese zum zweiten gewählten Betroffenenvertreter Christian Stürmer stehen. So ist in dem Paper davon die Rede, dass jemand „anti-Stürmer“ in einem anderen Fall „Verstoßene von Stürmer“ sei.

Ein solches spaltendes Wirken beeinträchtigt nicht nur eine Zusammenarbeit mit den anderen Betroffenenvertretern; vielmehr untergräbt es das Vertrauensverhältnis gegenüber allen Conterganopfern.


Wir empfinden es als schade und alles andere als unserer Sache dienlich, dass solche Fronten aufgebaut werden, anstatt konstruktiv für unsere Sache zusammenzuwirken.

 


Wir verwahren uns geschlossen gegen diesen Praktiken!

 

 

Mit den vorgenannten Handlungen hat Frau E. unser Vertrauen zerstört. Wir fordern unverzügliche adäquate Konsequenzen.

 

Überdies wird darauf hingewiesen, dass zwei Betroffene unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes rechtlich gegen die Betroffenenvertreterin Bettina E. vorgehen.




Das Contergannetzwerk Deutschland e.V.
Der Vereinsrat

 

Anmerkungen: Wir haben von der vollen Namensnennung der Betroffenenvertreterin Bettina E. in der Online-Version der vorstehehenden Erklärung Abstand genommen, obwohl wir dazu berechtigt wären, da Bettina E. ein öffentliches Amt bekleidet.

Wer sowas macht, wie Frau E., hat zwar eigentlich keinerlei Rücksichtnahmen verdient.  Trotzdem wollen wir vermeiden, dass Frau E. - durch googeln von am Thema "Contergan" unbeteiligten Dritten - u.U. dauerhafte Beeinträchtigungen erfahren könnte, da wir davon ausgehen, dass sie die erforderlichen Konsequenzen ziehen wird.

 

 

 

___________________________________________________________________

Contergannetzwerk Deutschland e.V.

Bundesvorsitzender: Christian Stürmer, Sitz des Vereins: D-73760 Ostfildern, Weiherhagstr. 6, Tel:: 01727935325 -Email:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Nachruf Mückter

Freigegeben in News

Nachruf!

Dr. Harald Mückter

* 07.05.2020   07.05.2020

Am 07.05.2020 verstarb  Harald Mückter - Sohn von Heinrich Mückter.

 

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P r e s s e e r k l ä r u n g

 

Bundestag beschließt Rentensicherheit  für Conterganopfer

 

„Ein Wort macht einen großen Unterschied“, so der Abgeordnete Jens Beek

 

 

Am Donnerstag dieser Woche hat der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung das 5. Conterganstiftungsänderungsgesetz beschlossen und damit bestimmt, dass Conterganopfern ihre spezifischen Leistungen nur aberkannt werden können, wenn die Ansprüche auf „vorsätzlich unrichtigen oder vorsätzlich unvollständigen Angaben“ beruhen.

 

„Damit sind die Leistungen für die Geschädigten endlich sicher“, so Christian Stürmer, Bundesvorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V. und zugleich gewählter Betroffenenvertreter im Stiftungsrat der Conterganstiftung für behinderte Menschen.

 

In kurzer Zeit musste viel erreicht werden. Nachdem im Herbst letzten Jahres den brasilianischen Geschädigten ihre Aberkennung drohte, haben die Regierungsfraktionen, im Eiltempo ein Gesetzgebungsverfahren durch die beiden Fachpolitiker Ursula Schulte (SPD) und Stephan Pilsinger (CDU/CSU) durchgepeitscht, um die Sicherheit der Conterganrenten zu gewährleisten. Eigentlich galt es, nur zu verhindern, dass den brasilianischen Geschädigten die Leistungen aberkannt werden. „Allerdings“, so Stürmer, „war es, wie es auch die Reden im Bundestag zeigen, Ursula Schulte (SPD)[1] und Stephan Pilsinger (CDU/CSU)(2) ein Herzensanliegen über alle Conterganopfer einen Schutzschirm zu spannen.“

 

„Obwohl aufgrund dieses Tempos `mit heißer Nadel gestrickt wurde`, wurde trotzdem darauf gehört, was Betroffenenvertreter zu den Vorhaben sagen“, so Stürmer weiter und führt aus: „Im ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend war zunächst vorgesehen, dass die besondere gesetzliche Rentensicherheit nicht gelten sollte, wenn die Rentenansprüche auf „unvollständigen“ Angaben beruhen. Was aber ist unvollständig? Mit meiner Intervention ist es gelungen, dass nunmehr die Unvollständigkeit von Angaben „vorsätzlich“ gemacht sein müssen, um die besondere Rentensicherheit zu gefährden.“

 

Hierzu sagte der Bundestagabgeordnete, Rechtsanwalt Jens Beek (FDP) in der Lesung des Gesetzes am Donnerstag im Deutschen Bundestag:

 

„Die Betroffenen werden von uns gehört. Und auch die Eingaben die es noch zum 5.Conterganstiftungsänderungsgesetz gegeben hat sind deswegen mit eingeflossen – beispielsweise in der Formulierung, dass nur vorsätzlich unvollständige Angaben überhaupt zu Überprüfungsverfahren führen können. Ein Wort macht einen großen Unterschied(3)

 

„Allerdings bedeutet dieses Gesetz noch nicht, dass das Verhältnisse zwischen dem Staat und den Geschädigten und in der Conterganstiftung geregelt wären“, erläutert der Betroffenenvertreter Stürmer und sagt: „Dies ist zwar ein wichtiger Schritt zur Überwindung des Conterganskandals. Noch viel wichtiger ist aber, dass man `das Übel an der Wurzel packt` und Strukturen in der Stiftung schafft, wonach wir Geschädigten endlich auf Augenhöhe behandelt werden „Im Stiftungsrat der Conterganstiftung sitzen wir zwei Betroffenenvertreter drei Ministerialbeamten gegenüber. Und diese Macht gegen die Betroffenenvertreter nutzt man! Solange das nicht verändert wird, braucht man sich über nichts zu wundern.“

 

Hierzu nahm die Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) im Deutschen Bundestag Stellung:

 

(…) und was wir auch tun müssen ist, an die Stiftungsstruktur ranzugehen – an den Kern des Problems. Wir brauchen eine Stiftung, vor der auch die deutschen Geschädigten keine Angst haben müssen. Wir brauchen eine Stiftung, in der diese Menschen im Mittelpunkt stehen, die transparente Strukturen hat“ (…)(4)

 

 

„Dem ist nichts hinzuzufügen“, so Stürmer und schließt: „Ich hoffe, die Politik hält ihr Versprechen und geht das Thema noch in dieser Legislaturperiode an."

 

 

 Hier zu den näheren Hintergründen  (wichtig) - bitte hier klicken.....

 

 

GROSSBRITANNIEN  Comments on the development of the special protection of existing rights forThalidomide aggrieved parties . click here.....

Brasilien Portugal Parecer sobre a proteção especial das vítimas da talidomida - clique aqui..

 

 


[1] Rede der Abgeordneten Ursula Schulte: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7453049#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc0NTMwNDk=&mod=mediathek

[2] Rede des Abgeordneten Stephan Pilsinger: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7453051#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc0NTMwNTE=&mod=mediathek

[3] Rede des Abgeordneten Rechtsanwalt Jens Beek, ab Minute 3:24: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7453052#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc0NTMwNTI=&mod=mediathek

[4] Rede der Abgeordneten Corinna Rüffer, ab Minute 3:42: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7453054#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc0NTMwNTQ=&mod=mediathek

 

 

 

 Hier zu den näheren Hintergründen  (wichtig) - bitte hier klicken.....

 

 

GROSSBRITANNIEN  Comments on the development of the special protection of existing rights forThalidomide aggrieved parties . click here.....

Brasilien Portugal Parecer sobre a proteção especial das vítimas da talidomida - clique aqui..

 

Pressekontakt:

Contergannetzwerk Deutschland e.V. - Gemeinnütziger Verein Vorsitzender: Christian Stürmer - Tel.: 01727935325 - Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


WEITERE HINTERGRUNDINFORMATIONEN:: www.contergannetzwerk.de,

Pressefoto von Christian Stürmer:
http://www.contergannetzwerk.de/index.php/presseerklaerungen/68-press
ezusatzinformationen-bilder/137-pressefoto.html . Informationen auf

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